Archiv für die Kategorie 'Pressekodex'

Sep 21 2008

Profile Image of René Goldschadt

Eine Email der Antifa

Gestern haben wir hier im Blog eine Email der Antifa erhalten. Das wäre nichts ungewöhnlichs an sich, wenn eine klare Unterschrift als Name und von woher diese Gruppe agiert, gestanden hätte.

Wie auch immer, hier der Wortlaut bis zum –> Aufruf zur Kundgebung und Demo am 18.09.08 ab 15 Uhr am Markt Annaberg-B.

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Nutzer hat eine Anfrage auf www.glueck-auf-blog.de.de gestellt:

Name:          roscub
E-Mail:        roscub@XXXXXXXXXXXXXXXX
Strasse:
PLZ / Ort:
Land:          Deutschland
Telefon:
Fax:

Hi,

irgendwie fehlt der kritische politische Aspekt auf diesem Blog. Z.B., wir war die Demo am Donnerstag? Wie war die konstituierende Sitzung des Kreisrates? Wie wurden die Fraktionssitze im neuen Kreisrat verteilt?

Ihr müsst euch bisschen mehr damit auseinander setzen…ist hier alles bisschen kommerziell gestrickt!

glück auf!

roscub.

Hier schliesst sich der Aufruf und Parolen an.

Hier unsere Antwort:

Hallo roscub, gern reden wir mit real existierenden Menschen mit Namen und Adressen. Keiner unserer Autoren im GlückAuf!BLOG muss sich hinter einen Kürzel verstecken. Wir können frei unsere Meinung sagen. Wir müssen uns nicht verstecken.
 
Die in Ihrer Email angesprochenen Themen sind da. Dazu muss/kann mann/frau sich positionieren. Dazu gibt es Partein, Vertretungen und auch Vereine. Auch den Stammtisch gibt es. Dort gehören politische Auseinandersetzungen hin und werden auch dort ausgetragen. Auch auf Demonstrationen.
 
Unser GlückAuf!BLOG ist ein Informationsangebot über ein breites und buntes Angebot über das Erzgebirge, mit Sicherheit aber kein politisches Blog im Sinne des Austragens politischer Ansichten und Anschauungen politischer Partein und Gruppierungen, welcher Art auch immer.
Nie haben wir den Blick verstellt, dass hier auch kommerzielle Inhalte von Unternehmungen des Erzgebirges abgebildet werden.
 
Und ganz besonders halten wir die Parolen am Ende Ihrer Email für voll daneben, ohne zu sagen, dass wir Angebote der rechten Partein akzeptieren. Ebenso die der extrem anderen Richtung.
 
Mit freundlichen Grüßen, Ines Döhling und René Goldschadt

Wir werden in den nächsten Tagen unseren Pressekodex überarbeiten.

4 Kommentare

Anzeigen:

Mai 30 2007

Profile Image of admin

Was ist das Erzgebirge-life-Blog / Pressekodex

Abgelegt unter erzgebirge-life,Pressekodex

Das Erzgebirge-life-Blog ist ein Projekt der Firmen “re-el internet” und “annaberger-internet” aus Annaberg-Buchholz im Erzgebirge. In loser Folge erhalten Sie hier wichtige und weniger wichtige aber immer aktuelle Informationen über das Leben in unserer Region. Das Blog versteht sich als Ergänzung zu unserer Erzgebirgsseite www.erzgebirge-life.de, die wir seit 1997 im Internet betreiben.
Wenn Sie auch Ambitionen haben hier zu veröffentlichen, dann nur frohen Mutes in die Tastatur gegriffen. Wir begrüßen gern weitere Schreiberlinge als Autoren des Blogs. Daszu können Sie sich gern bewerben.
Wenn Sie auch ein Weblog schreiben und in unserer Liste stehen möchten, dann senden Sie uns eine Email. Wir nehmen Sie dann auf.
Einzige Voraussetzung für alles was hier passiert: Es muss mit dem Erzgebirge zu tun haben und muss nicht unbedingt 100%tig bierernst gemeint sein. Also bleiben wir locker und fröhlich, grad su wie wir Arzgebirger sei.

Ein herzliches “Glück Auf!” in die Welt.

Pressekodex
Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 02.03.2005

Ziffer 1 :
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Ziffer 2 :
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3 :
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
Ziffer 4 :
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
Ziffer 5 :
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.
Ziffer 6 :
Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien sowie das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Ziffer 7 :
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.
Ziffer 8 :
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Ziffer 9 :
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.
Ziffer 10 :
Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.
Ziffer 11 :
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Ziffer 12 :
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Ziffer 13 :
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.
Ziffer 14 :
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.
Ziffer 15 :
Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.
Ziffer 16 :
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.

Veröffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Presserates unter http://www.presserat.de

Keine Kommentare -- Bitte schreibe den ersten Kommentar

Anzeigen: